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Patientenrechte


Gerne machen wir auf folgendes Thema aufmerksam:

Patient*innen haben das Recht auf Aufklärung. Sie haben zum Beispiel das Recht, ihre Patienten-Dossiers einzusehen und sich den Inhalt erklären zu lassen. Gut informierte Patient*innen, die ihre Rechte kennen, können sich aktiv an der vorgeschlagenen Behandlung beteiligen und in eine vertrauensvolle Beziehung mit dem Arzt und dem Pflegepersonal treten.


Die wichtigsten Rechte von Patientinnen und Patienten sind in der interkantonalen Übersicht dargestellt:


Übersicht_Patientenrechte
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Detailliertere Informationen oder Ratschläge finden sich in der Broschüre

"Die Patientenrechte im Überblick"